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Covid 19 ist ein gefährlicher politischer Virus - das RKI nach Anfragen in Erklärungsnot

Bürgeranfragen (Teil 1): RKI gibt nach Anfrage eine sich widersprechende Antwort mit falschen Studie.

Wir werden euch aufzeigen, warum und wie das RKI es geschafft hat, sich mal wieder selbst zu entlarven. Einen großen Dank an die Bürger, dessen Namen wir auf Bitte der Beteiligten schwärzen sollten. Beginnen wir mit der Covid 19 ist ein gefährlicher politischer Virus - das RKI nach Anfragen in Erklärungsnot Demontierung unserer höchsten Instanz für Seuchen in Deutschland. Das Format "Bürgeranfragen" wird eine eigene Serie von Samuel Eckert und mir Jorge von Corona_Fakten. Wir bitten alle, uns die Antworten der Institutionen zuzusenden.

 Ein weiterer Artikel welcher die aktuellen Zahlen und fakten des RKI zeigt hier: Laut RKI Lagebericht Pandemie fast zu Ende - Wie bastelt man daraus einen 2. Lockdown

Wir werden euch aufzeigen, warum und wie das RKI es geschafft hat, sich mal wieder selbst zu entlarven. Einen großen Dank an die Bürger, dessen Namen wir auf Bitte der Beteiligten schwärzen sollten. Beginnen wir mit der Demontierung unserer höchsten Instanz für Seuchen in Deutschland. Das Format "Bürgeranfragen" wird eine eigene Serie von Samuel Eckert und mir Jorge von Corona_Fakten. Wir bitten alle, uns die Antworten der Institutionen zuzusenden. Die E-Mail-Adresse findet Ihr am Ende des Artikels. Legen wir los!

 

Folgende Fragen hat ein Bürger an das RKI gestellt

Anfrage an das RKI in Sachen Covid 19

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 29. Juli 2020 13:33

An: RKI-Pressestelle

Betreff: Covid19

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn es seit der KW16 in den Sentinelproben keine Spuren von SARS-CoV-2 Viren mehr gab, wie kann es dann sein, dass wir in KW31 immernoch eine Pandemie haben?

Stimmt es das SARS-COV-2 bisher nicht als Krankheitserreger gemäß den Koch'schen Postulaten isoliert wurde und es somit keinen wissenschaftlichen Nachweis gibt, dass diese RNA-Sequenzen zu einem neuen Virus gehören

Wie kann man dann Medikamente bzw. Impfungen dagegen produzieren?"

Mit freundlichen Grüßen

....

Die Antwort des RKI:

Antwort des RKI in Sachen Covid 19

in Schrift:

Gesendet Mittwoch, 05. August 2020 um 14:05 Uhr

Von: "RKI-Info" <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>

An: ...

Betreff: AW: Covid19

"Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

<pZunächst zur Frage bezüglich der Sentinelproben:

Hier liegt ein Missverständnis vor. Nachfolgend einige Hinweise zum Unterschied zwischen der Arbeitsgemeinschaft Influenza und der Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Die virologische Surveillance der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) erfolgt stichprobenartig: Im Robert Koch-Institut (RKI) werden Rachenabstriche (Sentinelproben) aus gut 100 Arztpraxen aus ganz Deutschland auf verschiedene respiratorische Erreger untersucht, u.a. SARS-CoV-2. Da bislang nur ein kleiner Teil der Menschen hierzulande mit SARS-CoV-2 infiziert war, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass ausgerechnet in diesen paar Arztpraxen ein Fall ankommt. Zum Vergleich: Bei saisonalen Grippewellen werden bis zu 20% der Bevölkerung infiziert. Auch in der Hochphase von COVID-19 im März und April gab es bei der AGI nur wenige Fälle. Nähere Informationen zur AGI finden Sie auf der Homepage https://influenza.rki.de und in den FAQ unter www.rki.de/faq-influenza, siehe "Was ist die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI)?" und "Wie wird die Grippe-Aktivität in Deutschland erfasst?".

 

Bei den SARS-CoV-2-Meldedaten nach IfSG handelt es sich um laborbestätigte Infektionen, die von allen Laboren, die die SARS-CoV-2-Diagnostik durchführen, an die Gesundheitsämter gemeldet wurden. Nähere Informationen zur Erfassung der Meldedaten finden Sie z.B. in den FAQ "Was ist alles meldepflichtig?" und "Wie funktioniert der Meldeweg und welche Informationen zu den Erkrankten werden an das RKI übermittelt?" unter www.rki.de/covid-19-faq sowie unter www.rki.de/covid-19-fallzahlen.

 

Zu Ihrer Frage bezüglich der Koch'schen Postulate:

Zu Ätiologie und Diagnostik von SARS-CoV-2 gibt es eine Vielzahl an Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, siehe z.B. den Artikel in der Fachzeitschrift "Nature" vom 07.05.2020 unter https://www.nature.com/articles/s41586-020-2312-y. Dort heißt es unter anderem: "Our results demonstrate the pathogenicity of SARS-CoV-2 in mice, which - together with previous clinical studies[1] - completely satisfies Koch’s postulates[7] and confirms that SARS-CoV-2 is the pathogen responsible for COVID-19."

 

Dass bestimmte Mikroorganismen Krankheiten verursachen können, ist eine der bedeutendsten Erkenntnisse des späten 19. Jahrhunderts und hat zur Entwicklung ursächlicher Therapieverfahren geführt. Der Beweis beruht auf den Henle-Koch-Postulaten: Sie listen die Kriterien auf, die ein Mikroorganismus erfüllen muss, um als Krankheitserreger zu gelten, und sind im Grundsatz bis heute gültig.

Die Postulate basieren auf den Überlegungen des Pathologen Jakob Henle um 1840. Ende des 19. Jahrhunderts wurden sie erst von Robert Koch, später von Kochs Schüler Friedrich Loeffler erneut formuliert und weiterentwickelt.

Um zu belegen, dass eine Erkrankung tatsächlich durch einen Mikroorganismus ausgelöst wird, müssen Koch zufolge vier Bedingungen erfüllt sein:

Erstens muss bei jedem Erkrankungsfall der gleiche in Verdacht stehende Mikroorganismus nachgewiesen werden. Zweitens muss dieser sich aus Gewebe oder Körperflüssigkeiten von Erkrankten isolieren und in Reinkultur anzüchten lassen. Drittens müssen die so gewonnenen Erreger das ursprüngliche Krankheitsbild erzeugen, wenn sie gesunden Versuchstieren injiziert werden. Viertens muss sich der Erreger anschließend erneut isolieren lassen – und identisch mit dem ursprünglich beschriebenen Mikroorganismus sein.

Zu Kochs Zeiten waren Viren noch nicht bekannt. Man vermutete zwar, dass es Krankheitserreger gibt, die kleiner sind als Bakterien, konnte sie allerdings nicht im Lichtmikroskop abbilden oder in Reinkultur anzüchten. Erst seit den 1930er Jahren lassen sich Viren mit Hilfe der Elektronenmikroskopie sichtbar machen. Die Henle-Koch-Postulate wurden auch für viele krankmachende Viren gültig; einige lassen sich jedoch auch heute noch nicht in Reinkultur anzüchten. Inzwischen gibt es – neben der Elektronenmikroskopie – viele andere Methoden, um Viren zu erkennen und zu untersuchen, darunter spezielle Testverfahren oder die Erbgutsequenzierung. Und in Hochsicherheitslaboren können heutzutage auch tödliche Viren wie das Ebolavirus gefahrlos erforscht werden.

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben."

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

....

Robert Koch-Institut

Pressestelle

Nordufer 20

13353 Berlin

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.rki.de

Twitter: @rki_de

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.


Folgende Aussagen demontieren die Glaubwürdigkeit des RKI endgültig!

 

Aussage RKI: "Da bislang nur ein kleiner Teil der Menschen hierzulande mit SARS-CoV-2 infiziert war, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass ausgerechnet in diesen paar Arztpraxen ein Fall ankommt."

Das ist interessant. Das RKI gibt hier also zu, dass tatsächlich nur ein kleiner Teil der Bevölkerung infiziert war (positiver Test), was automatisch aussagt, dass wir keine Epidemie haben. Alles andere wäre ein Widerspruch.

Weiterhin zeigt es uns, dass das behauptete SARS-CoV-2 so gut wie nicht existiert, selbst dann nicht, wenn man im Glauben ist, ein PCR-Test könnte ein Virus nachweisen, was er nicht kann. Wie erklärt das RKI dann seine eigenen Veröffentlichungen der Sentinelproben? Jetzt wird es doppelt spannend.

SARS-CoV-2 war im Sentinel-Programm des RKI's nie präsent!

Kompletter Artikel (multi-polar)

Die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI): laut RKI "ein Erhebungssystem, das im europäischen Rahmen einen Spitzenplatz einnimmt"

Die AGI entstand 1992. Darauf folgend wurde ein Sentinelsystem (ein Hinweissystem mithilfe angeschlossener Arztpraxen) für "die epidemiologische Situation der akuten Atemwegserkrankungen im Allgemeinen und der Influenza im Besonderen" in der Bundesrepublik aufgebaut. Die Untersuchung der Atemwegsproben von Patienten – die virologische Surveillance – wird durch das Labor des Nationalen Referenzzentrums für Influenzaviren (NRZ) am Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt.

Die Proben der AGI gelten also als die Referenz!

Nachfolgend fassen wir zusammen, was diese an Daten in den letzten Monaten erhoben hat:

1. Das Sentinel-Programm spiegelt "die epidemiologische Situation der akuten Atemwegserkrankungen" in Deutschland wider.

2. Das Sentinel-Programm umfasst mehr als 1% der primärversorgenden Ärzte und wird vom RKI als repräsentativ bezeichnet.

3. AGI umfasst die 20. KW. Das macht insgesamt 13 Wochen (8. bis 20. KW), in denen im Sentinel nach SARS-CoV-2 gesucht wurde. In diesen 13 Wochen wurde
SARS-CoV-2 in genau 13 Proben gefunden.

4. SARS-CoV-2 wurde über 13 Wochen bei maximal 3,1% der eingereichten Sentinelproben nachgewiesen. Die Atemwegsinfektionen wurden durchgängig von Influenza-, Rhino- und/oder hMP-Viren dominiert.

5. Nach der 15. KW, also nach dem 10.4., lassen sich im Sentinel-Programm überhaupt keine Proben mehr finden, die SARS-CoV-2-positiv sind.

6. Am 22. März behauptete die Bundesregierung: "Die rasante Verbreitung des Coronavirus in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend".

7. Aber bereits am 11. März (11 Tage vorher): widerlegte die AGI vom RKI diese Aussage: Die repräsentative Faktenlage der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) beim RKI hat diese Behauptung also eineinhalb Wochen im Voraus (!) widerlegt.

8. Am 25. März wurde eine epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag beschlossen - Diese Feststellung hat die AGI also exakt zwei Wochen im Vorhinein widerlegt!

9. Am 26. März: stellte sich dann heraus, dass der vorangegangene Anstieg der RKI-Fallzahlen im Wesentlichen durch eine Verdreifachung des Testumfanges zwischen der 11. und der 12. Kalenderwoche zustande gekommen war -von einer "rasanten Verbreitung" konnte also keinesfalls die Rede sein.

10. Am 20. Juni: "Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit weiterhin insgesamt als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch."

Dies verwundert extrem, da

a) SARS-CoV-2 laut AGI kaum existent war.

b) Wenn SARS-CoV-2 nachgewiesen werden konnte, dann galt dies zeitgleich auch für andere respiratorische Viren, vor allem für Influenzaviren.

c) Eine ebenso kritische RKI-Risikobewertung für die Influenza bestand aber nicht.

d) Wenn aber Influenzaviren in den einzelnen Wochen regelmäßig häufiger nachweisbar waren als SARS-CoV-2, zur Influenza jedoch keine so kritische Bewertung bestand, wie erklärt sich dann die anhaltend bedrohlich wirkende Risikoeinschätzung für COVID-19?

e) Und wie erklärt sich die hohe Zahl "laborbestätigter COVID-19-Fälle" in den Täglichen Lageberichten des RKI?

Die VIREN schweigen!

Fazit: "Die Bewertungen des RKI sind durch die vorgelegten Daten nicht gedeckt." Die Aussage der RKI-Pressestelle auf die Bürgeranfrage führt damit alles ad absurdum.

Das RKI hat bereits in seinen Bulletins bekanntgegeben, dass nach der 15. Woche (10.04.2020) kein einziges positives Testresultat mehr vorlag. Die Bulletins zeigen aber eindeutig auf, dass andere behauptete Viren den größten Part einnahmen.

"Die Atemwegsinfektionen wurden durchgängig von Influenza-, Rhino- und/oder hMP-Viren dominiert."

Wenn also die Pressestelle am 05.08.2020 auf Anfrage zugibt, dass wir de facto zu wenig Infizierte haben, um im Sentinelsystem auffällig zu werden, gleichzeitig, aber andere behauptete Viren dominieren, welche Grundlage bleibt dann noch für Maßnahmen? Es gibt keine!

 

UPDATE 13.08.2020: auch bis heute keine positiven Befunde von SARS-Cov-2

 

Das RKI gibt also doppelt zu, dass wir keinerlei Gefahr durch SARS-CoV-2 ausgesetzt sind
Einerseits durch die Bestätigung, dass in der Bevölkerung zu wenig Menschen infiziert wären, damit im Labor SARS-CoV-2 gefunden werden könnte und andererseits andere behauptete Viren dominanter sind, welche keine Panik auslösen. In Anbetracht der eigenen Veröffentlichung des RKI, dass man die Symptome nicht unterscheiden kann, so heißt es auf offizieller Seite

"Erkältungen dagegen werden von mehr als 30 verschiedenen Erregern (z.B. Rhino- und Coronaviren) hervorgerufen.

...

Es ist oft nicht möglich, Influenza und Erkältung anhand der Symptome zu unterscheiden. Für Ärzte ist es daher auch wichtig zu wissen, welche Viren gerade in der Bevölkerung zirkulieren."

Nach dieser Kenntnis, sollte spätestens jetzt die Regierung und das RKI verklagt werden!


Für alle Skeptiker, die immer wieder behaupteten, die Koch'schen Postulate wären obsolet, das RKI widerspricht dem!

Die Pressestelle des RKI antwortete:

"Dass bestimmte Mikroorganismen Krankheiten verursachen können, ist eine der bedeutendsten Erkenntnisse des späten 19. Jahrhunderts und hat zur Entwicklung ursächlicher Therapieverfahren geführt. Der Beweis beruht auf den Henle-Koch-Postulaten: Sie listen die Kriterien auf, die ein Mikroorganismus erfüllen muss, um als Krankheitserreger zu gelten, und sind im Grundsatz bis heute gültig."

Damit sollte auch dem letzten klar sein, dass auch das RKI die Koch'schen Postulate als Referenz sieht. Nicht umsonst, versuchen Wissenschaftler immer wieder diese Postulate zu bedienen, was in Anbetracht der Nichtexistenz von krankmachenden Viren nicht gelingen kann.


Das RKI sagt "einige Viren lassen sich jedoch auch heute nicht in Reinkultur anzüchten".

Damit bestätigt das RKI, dass es für bestimmte behauptete krankmachende Viren keine Möglichkeit eines direkten Nachweises gibt, es ist schlicht und ergreifend nicht möglich, diesen Beweis zu erbringen. Was ich nicht direkt nachweisen kann, kann ich auch nicht als Ursache behaupten!

Auch für Viren, bei denen man behauptet hat, man könne diese nachweisen, gibt es bis heute keinen validen wissenschaftlichen Nachweis, sondern nur den Anschein in Studienüberschriften, aber nicht Studientext selbst.
Siehe als Beispiel meine folgenden Artikel.

  1. Gerichtsprotokolle bestätigen: Kein wissenschaftlicher Nachweis für die Existenz des Masernvirus
  2. Alle führenden Wissenschaftler bestätigen: COVID-19 existiert nicht
  3. Corona_Fakten & Samuel Eckert widerlegen Correctiv zum Masernprozess

Weiterhin schreibt das RKI es gäbe andere Methoden, um Viren zu untersuchen.

"neben der Elektronenmikroskopie – viele andere Methoden, um Viren zu erkennen und zu untersuchen, darunter spezielle Testverfahren oder die Erbgutsequenzierung."

Diese Methoden können keineswegs einen direkten Nachweis für ein krankmachendes Virus erbringen. Testverfahren, wie der PCR-Test einer ist, konnten weder in der Vergangenheit und werden nie als Nachweis für ein krankmachendes Virus verwendet werden können. Dieser Test, der von einigen als "Goldstandard" verkauft wird, kann durchaus in diesem Zusammenhang als Betrug bezeichnet werden.

Siehe dafür meine Artikel

  1. Der PCR-Test ist nicht validiert
  2. PCR: Ein DNA-Test wird zum Manipulationsinstrument
  3. Der Wissenschaftsbetrug durch Prof. Christian Drosten
  4. Ergänzende Analyse zur 4. Sitzung des Corona-Ausschusses

Die behauptete Erbgutsequenzierung die das RKI hier als Methode angibt, welche ohne Isolierung in Reinkultur auskommt, ist ein Computertrick!

Bioinformatikern ist die Gensequenz-Quelle egal

Bei der Konstruktion der Idee der Erbgutstränge der Grippe-Viren hat man noch Hühnerembryonen mechanisch verletzt und vergiftet und aus den kurzen Nukleinsäure-Sequenzen des absterbenden Gewebes noch mühsam händisch ein Modell erstellt. Heute tun das entsprechende Computerprogramme, in die man die Sequenzen hineingibt, die die Virologen als viral ausgeben. Woher diese Sequenzen stammen, ist den Bioinformatikern egal, die die Genome der fiktiven Viren durch „Alignment“ (Ausrichtung) erstellen. Vor dieser Entwicklung hat übrigens Erwin Chargaff schon 1976 in seinem Buch „Das Feuer des Heraklit“ gewarnt.

Nun kommt noch bei der Corona-Virus-„Entwicklung“ die gedankliche Konstruktion des „viralen Erbgutstrangs“ ins Spiel.

Bei der Konstruktion des aktuellen Corona-Virus (SARS-CoV-2) wurden zuerst nur sog. Gensequenzen aus einer Lungenspülung verwendet. Nachdem die Sequenz-Daten sehr kurzer Stückchen mühsam durch mehrere Programme gequält wurden, wurde aufgrund dieser „Sequenz-Daten“ ein vollständiger Erbgutstrang eines neuen Virus vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde dadurch bestätigt und zum generellen Modell erhoben, nachdem diese mühsame Konstruktion mit den „Gensequenzen“ aus den Lungen von drei anderen Menschen wiederholt wurde.

Haltloses Virusmodell mit künstlichen Gensequenzen

Als eigentlichen Beweis für die Existenz eines neuen Virus definieren die Beteiligten, wenn das „Virus“ „kultiviert“ werden kann. Hierfür werden Gewebe im Labor durch (unbeabsichtigtes) Verhungern und Vergiften getötet. Und weil in diesen Prozess noch ein wenig „infiziertes“ Material hinzugegeben wird, glauben die Beteiligten, dass sich das Gewebe in Viren verwandelt. Klar, sie fragen sich nicht, warum im Gegensatz zu den Phagen nicht ebenso Milliarden an Viren gesehen, isoliert und deren Erbgutstrang intakt isoliert werden kann. Also fangen sie an, aus den kurzen vorhandenen Gensequenz-Stückchen das angenommene vollständige „Genom“ des angenommenen Virus zu rekonstruieren. Mit dem Unterschied, dass bei diesem Akt des Kultivierens große Lücken bei der Rekonstruktion des ganzen Erbgutstranges übrig bleiben. Diese werden mühsam gefüllt, indem künstliche Gensequenzen hergestellt werden, um die Lücken des Modells zu füllen. Das ist Selbsttäuschung innerhalb der „virologischen“ Selbsttäuschung.

Ich empfehle zu diesem Thema das Interview von Stefan Lanka - Die Wurzel (PDF / Mp3)

 

Das RKI kann keine eigene Publikation vorweisen, die einen Nachweis für das SARS-CoV-2 erbringen kann, obwohl es dazu seit 2002 durch die DFG verpflichtet ist!

Allein die Tatsache, dass das RKI auf Anfrage für einen wissenschaftlichen Nachweis keine hauseigene Publikation vorweisen kann, obwohl diese sich seit 2002 dazu verpflichtet haben, ist schon ein Armutszeugnis für sich! Dass das RKI aber keine bessere Publikation nennen kann als eine, die gleich mehrere methodische Schwächen aufweist und definitiv keinen Nachweis (nach den wissenschaftlichen Regeln) für ein krankmachendes Virus (SARS-CoV-2) darstellt, ist unterirdisch bis erschreckend.

Das RKI beruft sich hier auf die Publikation in der Fachzeitschrift "Nature" vom 07.05.2020 unter https://www.nature.com/articles/s41586-020-2312-y.

Vorab einige Informationen zu den wissenschaftlichen Regeln der DFG

Seit 1998 sind die Regeln für wissenschaftliches Arbeiten durch die DFG verbindlich kodifiziert. Das RKI hat sich an diese Regeln zu halten. Das RKI handelt dementsprechend gesetzeswidrig.

Die Regeln aus dem wissenschaftlichen Regelwerk geben vor, dass das RKI eigenständige Forschung durchzuführen hat und dabei die Leitlinien wissenschaftlichen Arbeitens einhalten muss. Diese Forschung muss dadurch, dass das RKI staatliche Fördergelder erhält offengelegt werden! Diese Missachtung von Recht und Gesetz seitens des RKI, ist seit Jahren beim RKI gang und gebe und sollte ab sofort nicht mehr hingenommen werden.

Ich bitte hiermit alle, das RKI mit knallharten Fragen zu konfrontieren und diesem Institut den letzten funken Glaubwürdigkeit für das Volk zu nehmen. Dieses Institut ist zum Drangsalierer einer kompletten Gesellschaft geworden, dessen Anordnung auf keiner wissenschaftlichen Grundlage fußt! In Anbetracht der Faktenlage wundert es keineswegs, dass das RKI auf Ihrer Seite im Impressum folgendes schreibt.

 

Da stellt sich die Frage, wie sich dann ein Tierarzt (RKI Leiter - Lothar Wieler) in eine Pressekonferenz setzen kann und mehrmals aussagt, "wir sollen nichts mehr hinterfragen (Minute 27:45) und einfach machen, was man uns sagt".

Es haben bereits tausende Ärzte offen ausgesagt, dass diese Maßnahmen auf keinerlei wissenschaftlicher Grundlage stützen, dazu gehören unter anderem die meist zitierten Wissenschaftler der Welt, wie z.B. John Ioannidis. Warum hört überhaupt noch jemand diesem Institut zu? Ein Institut, welches Zahlen nicht in Relation setzen kann, welches ihre eigenen Bulletins nicht interpretieren kann, ein Institut, welches sich selbst am laufendem Band widerspricht. Ich persönlich bin fertig mit diesem Koch Studio!

Nun kommen wir zur Publikation, welche das RKI als Nachweis für SARS-CoV-2 zitiert.

The pathogenicity of SARS-CoV-2 in hACE2 transgenic mice

Diese Publikation erfüllt ebenfalls keine der Koch'schen Postulate.

Diese Studie (Veröffentlicht am 07. Mai) hat neben anderen Verfahren, die die Studie ungültig machen, keines der Postulate erfüllt.
So wiesen die angeblich "infizierten" Labormäuse keine relevanten klinischen Symptome auf, die eindeutig auf eine Lungenentzündung zurückzuführen sind, die gemäß dem dritten Postulat eigentlich auftreten müsste, wenn dort tatsächlich ein gefährliches und potenziell tödliches Virus am Werk wäre. Und die leichten Borsten und der Gewichtsverlust, die vorübergehend bei den Tieren beobachtet wurden, sind vernachlässigbar, nicht nur, weil sie durch den Eingriff selbst verursacht worden sein könnten, sondern auch, weil sich das Gewicht wieder normalisierte.

Auch ist kein Tier gestorben, außer denen, die sie zur Durchführung der Autopsien getötet haben. Und vergessen wir nicht: Diese Experimente hätten vor der Entwicklung eines Tests durchgeführt werden müssen, was nicht der Fall ist.

Das RKI nennt also eine Publikation, die erst Monate nach dem entwickelten Test von Drosten erschienen ist! (welcher nicht validiert wurde).

Weitere Schwächen:

 

"Wir isolierten das infektiöse Virus mittels Vero E6-Zellkultur (Nierenzellen von Grünen Meerkatzen) aus der Lunge und beobachteten SARS-CoV-2-Partikel mittels Elektronenmikroskopie (Abb. 1d). Das Virus wurde jedoch nicht aus der Lunge von HB-01-infizierten Wildtyp-Mäusen oder von mock-behandelten hACE2-Mäusen entlang der Nachweiszeitlinie isoliert (Abb. 1c), was darauf hindeutet, dass menschliches ACE2 für die Infektion mit SARS-CoV-2 und die Replikation in Mäusen essentiell ist"

Der verwendete "Viren"-Stamm SARS-CoV-2 HB-01 wurde durch W. Tan bereitgestellt. In der referenzierten Studie steht:

"Although our study does not fulfill Koch's postualtes"
Übersetzt: "Die Studie erfüllt nicht die Koch'schen Postulate."

 

Hier werden also erstens keine Wirtszellen verwendet, sondern Vero E6 Zellen (Nierenzellen von Grünen Meerkatzen). Der bereitgestellte Stamm basiert auf einer Publikation, die ganz offen zugibt, dass sie die Koch'schen Postulate nicht einhält.

Die Zellen wurden wieder mit Antibiotika vergiftet (s.u.). Hierfür werden Gewebe im Labor durch (unbeabsichtigtes) Verhungern und Vergiften getötet. Und weil in diesen Prozess noch ein wenig „infiziertes“ Material hinzugegeben wird, glauben die Beteiligten, dass sich das Gewebe in Viren verwandelt. Klar, sie fragen sich nicht, warum im Gegensatz zu den Phagen nicht ebenso Milliarden an Viren gesehen, isoliert und deren Erbgutstrang intakt isoliert werden kann. Also fangen sie an, aus den kurzen vorhandenen Gensequenz-Stückchen das angenommene große Ganze „Genom“ des angenommenen Virus zu rekonstruieren. Mit dem Unterschied, dass bei diesem Akt des Kultivierens große Lücken bei der Rekonstruktion des ganzen Erbgutstranges übrig bleiben. Diese werden mühsam gefüllt, indem künstliche Gensequenzen hergestellt werden, um die Lücken des Modells zu füllen. Das ist Selbsttäuschung innerhalb der „virologischen“ Selbsttäuschung.

Zytopathischer Effekt in Affennierenzellen ist nicht masernvirusspezifisch

"Die Gewebe und Zellen, die für den „Nachweis und die Vermehrung“ der „Viren“ verwendet werden, werden vor dem Akt der vermeintlichen „Infektion“ auf sehr spezielle Art und Weise vorbehandelt. Ihnen werden 80% der Nährstoffe entzogen, damit sie hungrig werden und die Viren aufnehmen. Sie werden mit Antibiotika behandelt, um auszuschließen, dass Bakterien, die immer und überall in allen Geweben und Seren enthalten sind, das zu erwartende Absterben der Zellen verursachen. Erst ab dem Jahr 1972 erkannte die Biochemie, dass die verwendeten Antibiotika Zellen eigenständig schädigen und töten, ohne dass dies von Virologen wahrgenommen und berücksichtigt wurde. Es sind genau die Faktoren „Verhungern“ und „Vergiftung“, die zum sichtbaren Absterben der Zellen führen, was als Anwesenheit, Isolation, Wirkung und Vermehrung der nur vermuteten Viren fehlgedeutet wurde und wird."

weitere Information finden Sie im Gutachten Nr. 3

So steht unter Methods übersetzt (rot umrahmt siehe Bild oben):

"die Untersuchungen zur Virusisolierung wurden in Vero-Zellen durchgeführt, die in Dulbeccos modifiziertem Adlermedium (DMEM) (Invitrogen) aufbewahrt werden, das mit 10% fötalem Rinderserum (FBS), 100 IE/ml Penicillin und 100 μg/ml Streptomycin ergänzt und bei 37 °C und 5% CO2 inkubiert wird. Bei infizierten Mäusen wurden Lungenhomogenate für Virustitrationstests mittels Endpunkttitration in Vero E6-Zellen verwendet. Die Virustiter des Überstandes wurden mit einem Standard-TCID50-Test bestimmt."

Es wurde also wieder Antibiotika verwendet (Absterben der Gewebe und Zellen) und keinerlei Negativkontrollen durchgeführt. Erinnern Sie sich an die wissenschaftlichen Regeln der DFG?

Diese Studie ist allein durch das Fehlen der Negativkontrollen untauglich. Genau dieser Effekt des Absterben von Zellen und Gewebe wird durch Antibiotika hervorgerufen. Dieses wird dann Isolation und die Infektiosität fehlgedeutet.

Wir sehen an der vom RKI genannten Publikation ein Haufen Schwächen. Die Frage die sich uns/mir stellt, liest das RKI die Publikationen überhaupt die sie anderen nennt, oder dient sie nur noch als Sprachrohr?

Ein weiterer Aspekt den ich benennen möchte ist, dass in der Wissenschaft die Erkenntnis existiert, dass durch die Zugabe von Antibiotika Exosome (RNA-Sequenzen) entstehen lässt, welche vorher nicht vorhanden waren. (Wikipedia 06.08.2020).

 

Exosomen können laut Aussagen von Wissenschaftlern nicht von behaupteten Viren unterschieden werden. Allein diese Tatsache, erzwingt das Durchführen von Negativkontrollen, was in allen Viren-Studien bis heute seltsamerweise immer wieder vergessen wird.

Fassen wir nochmal zusammen

1. Keine Reinkultur, sondern genetisches Material.

2. Nicht in Wirtszellen, sondern Vero E6-Zellkulturen kultiviert.

3. Es wurde Antibiotika verwendet, welches selbst zu genau den Effekten führt, welches man einem behaupteten Virus zuschreibt.

4. Es wurden keine Negativkontrollen durchgeführt.

5. Es wurde Gewichtsverlust festgestellt, dass sind keine typischen Symptome!

6. Um die virale RNA bei behaupteten infizierten Mäusen zu messen, wurden 12 Mäuse in jeder Gruppe "infiziert" und 3 Mäuse pro Gruppe wurden getötet und ihre Hauptorgane (Hoden von männlichen Mäusen) wurden auf Viruslast und Virustiter bei 1 dpi, 3 dpi, 5 dpi bzw. 7 dpi geerntet . Die Verteilung von SARS-CoV-2 in den Primärorganen von ACE2-HB-01-Mäusen wurde durch qRT-PCR nachgewiesen. (Ein PCR-Test kann kein Virus nachweisen, hier wurde dadurch auch das 4. Koch'sche Postulat missachtet).

7. Die Zugabe im Labor von Antibiotika führt zur Bildung von Exosomen. Nötige Kontrollexperimente, um eine Fehldeutung auszuschließen wurden nicht durchgeführt.

und so weiter...

 

Keiner der führenden deutschen Vertreter der offiziellen Theorie zu SARS-Cov-2/COVID-19 konnte die Frage beantworten, wie sie sich sicher sein können, ohne ein gereinigtes Virus zu haben, dass die RNA-Gensequenzen dieser Partikel zu einem bestimmten neuen Virus gehören.

Torsten Engelbrecht ( preisgekrönter Journalist) und Konstantin Demeter (unabhängiger Forscher) haben den führenden deutschen Vertreter der offiziellen Theorie zu SARS-Cov-2/COVID-19 - das Robert-Koch-Institut (RKI), Alexander S. Kekulé (Universität Halle), Hartmut Hengel und Ralf Bartenschlager (Deutsche Gesellschaft für Virologie), der bereits erwähnte Thomas Löscher, Ulrich Dirnagl (Charité Berlin) oder Georg Bornkamm (Virologe und emeritierter Professor am Helmholtz-Zentrum München) folgende Frage gestellt:

"Wenn die Partikel, die angeblich SARS-CoV-2 sein sollen, nicht gereinigt wurden, wie wollen Sie dann sicher sein, dass die RNA-Gensequenzen dieser Partikel zu einem bestimmten neuen Virus gehören?

Vor allem, wenn es Studien gibt, die zeigen, dass Substanzen wie Antibiotika, die bei den in vitro-Experimenten zum Virusnachweis in die Reagenzgläser gegeben werden, die Zellkultur so "stressen" können, dass neue Gensequenzen gebildet werden, die vorher nicht nachweisbar waren - ein Aspekt, auf den die Nobelpreisträgerin Barbara McClintock bereits 1983 in ihrer Nobelvorlesung hingewiesen hat."

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass wir schließlich die Charité - den Arbeitgeber von Christian Drosten, Deutschlands einflussreichstem Virologen in Bezug auf COVID-19, Berater der deutschen Regierung und Mitentwickler des PCR-Tests, der als erster von der WHO weltweit "akzeptiert" (nicht validiert!) wurde - für die Beantwortung von Fragen zu diesem Thema gewinnen konnten.

Aber wir haben erst am 18. Juni 2020, nach Monaten der Nichtbeantwortung, Antworten erhalten. Letztendlich haben wir es nur mit Hilfe der Berliner Anwältin Viviane Fischer geschafft.

Zu unserer Frage: "Hat sich die Charité davon überzeugt, dass eine entsprechende Partikelreinigung durchgeführt wurde", räumt die Charité ein, dass sie keine gereinigten Partikel verwendet hat.
Und obwohl sie behaupten, dass "die Virologen der Charité sicher sind, dass sie auf das Virus testen", stellen sie in ihrer Arbeit (Corman et al.) fest:
"RNA was extracted from clinical samples with the MagNA Pure 96 system (Roche, Penzberg, Germany) and from cell culture supernatants with the viral RNA mini kit (QIAGEN, Hilden, Germany)”
Übersetzt:
"RNA wurde aus klinischen Proben mit dem MagNA Pure 96-System (Roche, Penzberg, Deutschland) und aus Zellkulturüberständen mit dem viralen RNA-Minikit (QIAGEN, Hilden, Deutschland) extrahiert."
Das heißt, sie nahmen einfach an, die RNA sei viral.

Übrigens durchlief das am 23. Januar 2020 veröffentlichte Papier von Corman et al. nicht einmal ein ordentliches Peer-Review-Verfahren, und die darin beschriebenen Verfahren wurden auch nicht von Kontrollen begleitet - obwohl wissenschaftliche Arbeit erst durch diese beiden Dinge wirklich solide wird.

Ganzer Artikel: Alle führenden Wissenschaftler bestätigen: COVID-19 existiert nicht

Es ist aber noch viel schlimmer, der Test der Charité wurde vor der ersten Veröffentlichung der Chinesen erstellt. Es standen also noch keine klinischen Daten zu Verfügung, um überhaupt einen Test entwickeln zu können. Drosten gibt es sogar zu!
Bitte lesen Sie dafür meinen Artikel
"Der Wissenschaftsbetrug von Prof. Christian Drosten" oder den Kompletten Artikel im Wissenschaftsplus Magazin von Dr. Stefan Lanka. Lesen Sie auch eine Eilmeldung im Newsletter von Dr. Stefan Lanka vom 13. Juni, dort werden Sie unter anderem erfahren, dass Dr. Stefan Lanka, Herrn Prof. Drosten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angezeigt hat!

 

Fazit

Keine der führenden deutschen und weltweiten Einrichtungen kann einen wissenschaftlichen Nachweis vorweisen und auch keine schlüssige Erklärung abgeben. Besser noch, SIE GEHEN DAVON AUS, sie glauben dran"!

Das RKI und Konsorten schaffen es tatsächlich durch Ihre eigenen Äußerungen und Antworten auf Anfragen, sich selbst zu neutralisieren. Sie beweisen einmal mehr, wie unwissenschaftlich dort gearbeitet wird. Besonders in einer Lage wie diese es ist, sollte so sorgfältig wie möglich gearbeitet werden, aber genau das Gegenteil scheint hier der Fall zu sein.

Entscheiden sie für sich selbst, welchen Wert sie noch auf Aussagen solcher Unwissenschaftlichkeit geben möchten. Ich widme mich lieber der wirklichen Aufklärung und echten aufrichtigen Wissenschaftlern.

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